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AUSLANDSSTUDIUM
Ein Studienaufenthalt im Ausland von einem oder zwei Semestern ist eine großartige Möglichkeit, sich persönlich und akademisch weiterzuentwickeln, Sprachkenntnisse auszubauen, neue Kulturen zu entdecken und wertvolle internationale Erfahrungen zu sammeln.
Die THD hat Partnerhochschulen in aller Welt – verschaffe dir einen Überblick!
Wähle den Weg, der zu dir passt:
Deine Optionen für ein AuslandsStudium
Informationsquellen
Frühzeitig planen lohnt sich: Beginne idealerweise 12 Monate vor deinem geplanten Aufenthalt mit der Vorbereitung. So hast du ausreichend Zeit für Bewerbung, Finanzierung und Kursplanung.
- Besuche unsere Infoveranstaltungen. Alle Termine findest du im Veranstaltungsflyer.
- Schreibe dich in unserem iLearn-Kurs ein.
- Vereinbare ein individuelles Beratungsgespräch mit dem Outgoings-Team.
- Lass dich von den Erfahrungsberichten ehemaliger Outgoings und DAAD Correspondents inspirieren.
Bewerbungsprozess
- Bewerbung: Die Bewerbung erfolgt online über Mobility Online. Registere dich nach Erhalt der Zugangsdaten im System, ergänze deine erforderlichen persönlichen Angaben und lade die folgenden Bewerbungsunterlagen hoch:
- Lebenslauf
- Motivationsschreiben
- Immatrikulationsbescheinigung
- Notenblatt (bei Bewerbung im 1. Studiensemester bis Anfang März nachreichbar)
- Bewerbungsfristen: Die Bewerbung für ein Auslandsstudium im darauffolgenden akademischen Jahr (Winter- und Sommersemester) ist jeweils bis zum 15. Februar möglich.
- Platzvergabe: Ende März werden alle Bewerber per E-Mail informiert, an welcher Partnerhochschule sie einen Studienplatz erhalten.
- Nach der Nominierung (Anmeldung) durch das International Office bewirbst du dich an der Gasthochschule und erstellst mit Unterstützung des International Office dein Learning Agreement zur Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen.
- Bewerbung: Du bewirbst dich selbstständig an deiner gewählten Gasthochschule, gegebenenfalls mit Unterstützung einer Vermittlungsagentur.
- Registrierung: Registriere dich zusätzlich als Free Mover in Mobility Online (vereinfachtes Verfahren). So kannst du die Unterstützungsangebote des International Office nutzen, beispielsweise bei der Vorbereitung deines Auslandsaufenthalts, der Anerkennung von Studienleistungen oder bei Fragen zu Finanzierungsmöglichkeiten.
Auslandspraktikum
Ein Praktikum im Ausland bietet dir die Möglichkeit, das im Studium erlernte Wissen in der Praxis anzuwenden und gleichzeitig wertvolle interkulturelle Erfahrungen zu sammeln. Ein Auslandspraktikum stellt somit eine bereichernde Ergänzung zu deiner akademischen Ausbildung dar und bietet spannende Einblicke ins Berufsleben.
Es gibt folgende Optionen:
- Pflichtpraktikum, das im Ausland absolviert wird: In der Regel gibt es bestimmte Vorgaben (z.B. eine Mindestdauer), die eingehalten werden müssen. Bitte beachte die Praktikumsrichtlinien deines Studienganges.
- Freiwilliges Praktikum
- Kurzes freiwilliges Praktikum (z.B. in den Semesterferien): Bitte beachte, dass es eine Mindestdauer gibt, damit das Praktikum finanziell gefördert werden kann.
- Längeres freiwilliges Praktikum (z.B. für ein ganzes Semester): Verlängert ggf. dein Studium, kann aber dennoch sinnvoll sein
- Graduiertenpraktikum: Das Erasmus+ Stipendienprogramm fördert auch Praktika im Ausland, die innerhalb von zwölf Monaten nach Studienende absolviert werden. Weitere Informationen erhältst du hier.
Fördermöglichkeiten
Informationsquellen
Alle Infos rund ums Thema sind in iLearn hinterlegt.
Praktikumsstellenanzeigen findest du in der Online-Karrierebörse und dem iLearn-Kurs.
Außerdem finden jedes Semester folgende Informationsveranstaltungen statt: Einführungsveranstaltung „Fünf Schritte ins Auslandspraktikum“ bzw. „Five steps to an internship abroad“
Nach Besuch der Einführungsveranstaltung kannst du ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren oder deinen englischsprachigen Lebenslauf für einen CV-Check einreichen.
Summer Schools
Internationales Lernen in kompaktem Format
Summer Schools und Blended Intensive Programs (BIPs) bieten dir die Möglichkeit, innerhalb weniger Wochen internationale Studienerfahrung zu sammeln. Hier werden häufig Fachkurse, Sprachtrainings und kulturelle Programmpunkte (Exkursionen, etc.) kombiniert.
Eine Kurzmobilität ersetzt kein Auslandssemester, kann dieses jedoch sinnvoll ergänzen und ist ideal für dich, wenn du:
- Erste Auslandserfahrung sammeln möchtest.
- Nur begrenzt Zeit hast.
- Deine Sprachkenntnisse ausbauen möchtest.
- Internationale Kontakte knüpfen möchtest.
Summer Schools
Aktuelle Summer School Angebote findest du immer im Karrierenewsletter unter Punkt 15 „Summer Schools / Language Courses“. Summer Schools können grundsätzlich über THD-Stipendien gefördert werden, sofern noch Mittel zur Verfügung stehen.
Blended Intensive Programs (BIPs)
Bei einem Blended Intensive Program wird der kurzzeitige Aufenthalt an einer Erasmus+ Partnerhochschule durch eine virtuelle Komponente ergänzt, beispielsweise zur Vorbereitung, Begleitung oder Nachbereitung des Programms. Die Präsenzphase dauert in der Regel 5-7 Tage und kann über Erasmus+ gefördert werden.
Wenn du dich für ein BIP interessierst, wende dich gerne an bip@th-deg.de.
Finanzierung fürs Ausland
Finanzielle Unterstützung für dein Abenteuer Ausland
Ein Auslandsaufenthalt muss nicht an den Kosten scheitern. Je nach Zielland und Aufenthaltsart stehen dir unterschiedliche Förderprogramme zur Verfügung:
- Für Auslandsaufenthalte innerhalb Europas erhältst du Unterstützung über Erasmus+.
- Bei Aufenthalten außerhalb der EU kannst du dich für ein THD-Stipendium bewerben oder von weiteren Fördermöglichkeiten profitieren.
Das International Office unterstützt dich bei der Auswahl passender Finanzierungsoptionen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht, da jährlich nur in begrenztem Umfang Mittel zur Verfügung stehen.
THD-Stipendien
Eine Bewerbung – viele Möglichkeiten
Mit nur einer Bewerbung kannst du dich für alle drei THD-internen Förderprogramme gleichzeitig bewerben.
Die Bewerbung erfolgt über Mobility Online. Eine Anleitung zur Bewerbung findest du hier.
Die Bewerbungsfrist ist jährlich der 30.04. für einen Aufenthalt im Wintersemester und der 31.10. für einen Aufenthalt im Sommersemester.
Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen:
Das Stipendienprogramm PROMOS fördert die Auslandsmobilität von Studierenden, Graduierten und Doktoranden aller Fachrichtungen mit Stipendien und/oder Reisekostenzuschüssen für kurzfristige Aufenthalte (bis zu 6 Monaten).
Internationalisierung der Hochschulen:
Stipendienmittel der bayerischen Hochschulen (finanziert durch das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst) fördern Studierende bayerischer Hochschulen während eines Auslandsaufenthalts im Rahmen des Studiums.
Die Hochschule prüft
- Die finanzielle Bedürftigkeit (…)
- Fachliche Eignung
- Bedeutung des Studienvorhabens/ Auslandsaufenthalts (Motivationsschreiben von etwa einer Seite)
Die Stiftung für internationalen Studierendenaustausch unterstützt Studierende der TH Deggendorf bei Auslandsaufenthalten (Studium, Praktikum) durch einmalige Zuschüsse.
Stiftungsrichtlinien inkl. Bewerbungsfristen und Auswahlverfahren
WEITERE FÖRDERMÖGLICHKEITEN
- Auslands-BAföG fördert Auslandsaufenthalte inner- und außerhalb von Europa mit länderabhängigen Zuschüssen zuzüglich zum Inlands-BAföG.
- Laufzeit der Förderung: mind. 3 Monate bis max. 1 Jahr
- Die Antragstellung erfolgt über Studierendenwerke in Deutschland, abhängig vom Zielland und sollte möglichst früh (etwa 6 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts) erledigt werden.
Weitere Informationen
- Deutsches Studentenwerk
- Informationen zu den zuständigen BAföG-Ämtern findest du auf der BAföG-Webseite
- Programme und Stipendien finden
- Bewerbung über die Website des DAAD
- HAW.international und Jahresstipendien
- Diese Initiative fördert den Austausch mit Ländern Mittel-, Südost- und Osteuropas sowie den GUS-Ländern
- Mehr Informationen zu Go East
- Information findest du bei der KfW-Förderbank
- Stipendien für Praxissemester im nicht deutschsprachigen Ausland, Unterstützung bei der Stellensuche, Praktikantenvisum, Reisekostenerstattung, Teilstipendium
- Informationen findest du bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit
- Stipendien für Studiensemester in den USA, auch Reisekostenzuschuss
- Bewerbung über das International Office sowie über die Website der Fulbright-Kommission
Die bayerischen Hochschulzentren sind Serviceeinrichtungen für alle staatlichen Hochschulen in Bayern. Sie richten sich an Studierende in Bayern und im Ausland, die an einem Auslandsstudium oder Austauschprogramm interessiert oder beteiligt sind und fördern darüber hinaus den konkreten Austausch zwischen Dozierenden, die Zusammenarbeit in Forschung und Lehre sowie Kontakte zu Institutionen im Ausland. Über bayerische Hochschulzentren werden auch Mobilitätshilfen für Hochschulangehörige vergeben, beispielsweise zur Förderung von Auslandssemestern, Praktika im Ausland, Summer Schools oder Forschungsaufenthalten.
Neben den bereits genannten Fördermöglichkeiten gibt es in Deutschland mehrere Stiftungen, die Auslandsaufenthalte und -praktika unterstützen. Die Art der Förderung, die Auswahlkriterien und Voraussetzungen sind teilweise sehr unterschiedlich.
Hier findest du Deutsche Stiftungen.
erasmus+
Erasmus + ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union.
In Erasmus + werden die bisherigen EU-Programme für lebenslanges Lernen, Jugend und Sport sowie die europäischen
Kooperationsprogramme im Hochschulbereich zusammengefasst.
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Erasmus+ ist ein europäisches Stipendienprogramm, das die Mobilität von Studierenden in Europa fördert und finanziell unterstützt. Durch bilaterale Abkommen verpflichten sich die jeweiligen Hochschulen:
- keine Studiengebühren zu erheben,
- bei der Wohnungssuche und Zimmervermittlung behilflich zu sein und
- erbrachte Leistungen des entsprechenden Studiengangs anzuerkennen.
Beratung und Infos erhältst du im International Office.
Voraussetzungen
Teilnehmen können alle an der THD immatrikulierten Studierenden (egal welche Nationalität).
Eine Erasmus+ Förderung ist nur möglich an Partnerhochschulen, mit denen die THD über einen gültigen Erasmus+ Kooperationsvertrag verfügt.
Ländergruppen und Stipendienhöhe
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Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden |
600 Euro / 30 Tage |
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Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Nordmazedonien, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Zypern |
540 Euro / 30 Tage |
Großbritannien ist seit des Brexits nicht mehr Teil des Erasmus+ Programms.
Sonderförderung
Inklusion und der gleichberechtigte und gerechte Zugang zu Erasmus+ sind Förderschwerpunkte in der aktuellen Erasmus+ Programmgeneration. Folgende Zielgruppen können daher ein monatliches Top-Up von 250€ als Zuschlag zu den oben genannten Erasmus+ Raten bekommen:
- Erstakademiker und Erstakademikerinnen,
- Erwerbstätige Studierende,
- Studierende mit Behinderung,
- Studierende mit chronischer Krankheit und
- Studierende mit Kind
Genauere Infos zu den Förderrichtlinien bekommst du im International Office.
Nachhaltigkeit
Ein weiteres Ziel der aktuellen Erasmus+-Generation ist es, das Austauschprogramm "grüner" zu gestalten und umweltbewusstes Reisen zu fördern.
Studierende, die ein emissionsarmes Verkehrsmittel für die Reise ins Gastland nutzen, können zusätzliche Erasmus+ geförderte Reisetage und eine höhere Reisekostenpauschale erhalten (siehe „Reisekostenpauschale und Reisetage“).
Voraussetzung dafür ist, dass mindestens 50% der Gesamtwegstrecke (Hin- und Rückreise zusammengerechnet) mit einem emissionsarmen Verkehrsmittel (z.B. Bahn, Bus, Fahrrad oder Fahrgemeinschaft) zurückgelegt werden müssen.
Reisekostenpauschale und Reisetage
Seit dem Projektjahr 2025 erhalten alle Teilnehmenden eine Reisekostenpauschale und ggf. zusätzlich geförderte Reisetage.
|
Reisedistanz |
Standardreise |
Green Travel |
|
10 bis 99 KM |
28 EUR + 0 Reisetage |
56 EUR + 0 Reisetage |
|
100 bis 499 KM |
211 EUR + 0 Reisetage |
285 EUR + 2 Reisetage |
|
500 bis 1.999 KM |
309 EUR + 0 Reisetage |
417 EUR + 4 Reisetage |
|
2.000 bis 2.999 KM |
395 EUR + 0 Reisetage |
535 EUR + 6 Reisetage |
|
3.000 bis 3.999 KM |
580 EUR + 0 Reisetage |
785 EUR + 6 Reisetage |
|
4.000 bis 7.999 KM |
1.188 EUR + 2 Reisetage |
1.188 EUR + 6 Reisetage |
|
8.000 KM oder mehr |
1.735 EUR + 2 Reisetage |
1.735 EUR + 6 Reisetage |
Die Reisekostenpauschale und die Anzahl der förderfähigen Reisetage sind abhängig von der Distanz zur Gasthochschule und werden automatisch mithilfe des Erasmus+-Distance Calculators der EU berechnet (Deggendorf gilt dabei immer als Startpunkt).
Da die Kosten für nachhaltiges Reisen oft höher sind und die Reisezeit meist länger ist, wird eine erhöhte Reisekostenpauschale gewährt, wenn für die Reise ein „grünes“ Verkehrsmittel genutzt wird.
Insgesamt können bis zu sechs Reisetage bei „Green Travel“ und bis zu zwei Reisetage für nicht umweltfreundliches Reisen vergeben werden.
Hinweis: Die geförderten Reisetage werden pauschal vergeben und sind nicht abhängig von den individuellen Reiseplänen.
Solltest du für deine Reise (ob umweltfreundlich oder nicht) mehr Reisetage erfordern als die oben für deine Entfernungskategorie aufgeführten, könnest du dich mit dem International Office in Verbindung setzen, um eine individuelle Prüfung deiner Reisepläne und –unterlagen zu erhalten.
Förderdauer
120 Tage bei einem Aufenthalt von einem Semester und 240 Tage bei einem Aufenthalt von zwei Semestern.
Pro Studienzyklus (Bachelor/Master) hast du Anspruch auf maximal zwölf Monate Erasmus+ Förderung . Eine erneute Förderung im Masterniveau ist möglich.
Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbung erfolgt online und papierlos über Mobility Online.
Nach der Registierung erhältst du eine E-Mail mit einem Link und musst ein Passwort vergeben und weitere Daten erfassen sowie Bewerbungsunterlagen hochladen:
- Deinen Lebenslauf
- Dein Notenblatt
- Dein Foto
- Ein Motivationsschreiben
- Immatrikulationsbescheinigung
Bewerbungsfristen
Als Frist gilt der 15.02. eines jeden Jahres für ein Auslandsstudium im darauffolgenden "akademischen Jahr" (Wintersemester und Sommersemester).
Mitte bis Ende März werden alle Bewerber und Bewerberinnen per E-Mail und in Mobility Online informiert, an welcher Partnerhochschule sie einen Studienplatz erhalten und welche organisatorischen Schritte zu erledigen sind. Der weitere Ablauf ist auch in der Pipeline von Mobility Online einzusehen.
Folgende Unterlagen werden für ein Erasmus+ Studium benötigt:
- Grant Agreement
- Digitales Learning Agreement
Auswahlkriterien
- Vollständige und rechtzeitige Bewerbung
- Entsprechendes Austauschkontingent muss vorliegen, freie Plätze vorhanden sein
- Für Studiengang geeignete Zielhochschule / Fächeranerkennung möglich
- Guter Notenschnitt und sprachliche Eignung (gute Kenntnisse der Unterrichtssprache, Grundkenntnisse der Landessprache)
- Motive für Auslandsstudium sowie ehrenamtliches Engagement
Rückkehr
Nach Rückkehr stellst du bitte in Mobility Online unbedingt einen ausführlichen Erfahrungsbericht für nachfolgende Studierende ein.
Deinen Letter of Confirmation und dein Zeugnis sendest du bitte an deine Ansprechperson im International Office.
Des Weiteren wirst du über das Mobility Tool der Europäischen Kommission eine kurze Survey zu deinem Aufenthalt ausfüllen müssen. Dazu erhältst du automatisch am Ende des Aufenthaltes von der EU eine Einladung per E-Mail.
Wer ein mind. 60-tägiges Praktikum in einem EU-Land sowie Island, Liechtenstein, Norwegen oder Türkei absolviert, kann sich im International Office für ein Erasmus+ Stipendium bewerben.
Bei Fragen zum Erasmus+-Stipendium kannst du dich an Romy Geiger wenden.
Vorteile eines Erasmus+ Praktikums im Ausland
- EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierendem (bei Pflichtpraktika)
- Akademische Anerkennung des Praktikums
- Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner an der Heimathochschule und im Unternehmen
- Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
- Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
- Sonderzuschüsse für Studierende mit geringeren Chancen und Nachhaltigkeit
- Stipendiensätze nach Ländergruppen
Voraussetzungen
- Dein Praktikum muss mindestens 2 Monaten (60 Tage) dauern und in einem Erasmus+ Land absolviert werden.
- Während des Praktikums musst du an der THD immatrikuliert sein (Ausnahme Graduiertenpraktikum).
- Auch ein Graduiertenpraktikum nach Ende des Studiums kann mit Erasmus+ gefördert werden. Voraussetzung ist, dass du dich bewirbst, solange du noch an der THD immatrikuliert bist und das Praktikum innerhalb von 12 Monaten nach Studienende absolviert wird.
- Deine Praktikumsvergütung oder finanzielle Situation sind nicht relevant!
- Nicht förderbar sind Praktika in europäischen Institutionen bzw. Organisationen, nationalen diplomatischen Vertretungen sowie Organisationen, die EU-Programme verwalten.
- Praktika, die remote ausgeführt werden, können ebenfalls nicht gefördert werden.
Die Förderdauer ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Mitteln. Pflichtpraktika werden bevorzugt.
Ländergruppen und Stipendienhöhe
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Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden |
750 Euro / 30 Tage |
|
Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Nordmazedonien, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Zypern |
690 Euro / 30 Tage |
Großbritannien ist seit des Brexits nicht mehr Teil des Erasmus+ Programms.
1 Monat = 30 Tage, Mindestaufenthalt: 60 Tage
Sonderförderung
Inklusion und der gleichberechtigte und gerechte Zugang zu Erasmus+ sind Förderschwerpunkte in der aktuellen Erasmus+ Programmgeneration. Folgende Zielgruppen können daher ein monatliches Top-Up von 250€ als Zuschlag zu den oben genannten Erasmus+ Raten bekommen:
- Erstakademiker und Erstakademikerinnen,
- Erwerbstätige Studierende,
- Studierende mit Behinderung,
- Studierende mit chronischer Krankheit und
- Studierende mit Kind
Genauere Infos zu den Förderrichtlinien bekommst du im International Office.
Nachhaltigkeit
Ein weiteres Ziel der aktuellen Erasmus+-Generation ist es, das Austauschprogramm "grüner" zu gestalten und umweltbewusstes Reisen zu fördern.
Studierende, die ein emissionsarmes Verkehrsmittel für die Reise ins Gastland nutzen, können zusätzliche Erasmus+ geförderte Reisetage und eine höhere Reisekostenpauschale erhalten (siehe „Reisekostenpauschale und Reisetage“).
Voraussetzung dafür ist, dass mindestens 50% der Gesamtwegstrecke (Hin- und Rückreise zusammengerechnet) mit einem emissionsarmen Verkehrsmittel (z.B. Bahn, Bus, Fahrrad oder Fahrgemeinschaft) zurückgelegt werden müssen.
Reisekostenpauschale und Reisetage
Seit dem Projektjahr 2025 erhalten alle Teilnehmenden eine Reisekostenpauschale und ggf. zusätzlich geförderte Reisetage.
|
Reisedistanz |
Standardreise |
Green Travel |
|
10 bis 99 KM |
28 EUR + 0 Reisetage |
56 EUR + 0 Reisetage |
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100 bis 499 KM |
211 EUR + 0 Reisetage |
285 EUR + 2 Reisetage |
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500 bis 1.999 KM |
309 EUR + 0 Reisetage |
417 EUR + 4 Reisetage |
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2.000 bis 2.999 KM |
395 EUR + 0 Reisetage |
535 EUR + 6 Reisetage |
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3.000 bis 3.999 KM |
580 EUR + 0 Reisetage |
785 EUR + 6 Reisetage |
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4.000 bis 7.999 KM |
1.188 EUR + 2 Reisetage |
1.188 EUR + 6 Reisetage |
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8.000 KM oder mehr |
1.735 EUR + 2 Reisetage |
1.735 EUR + 6 Reisetage |
Die Reisekostenpauschale und Anzahl der förderfähigen Reisetage sind abhängig von der Distanz zur Praktikumseinrichtung und werden automatisch mithilfe des Erasmus+-Distance Calculators der EU berechnet (Deggendorf gilt dabei immer als Startpunkt).
Da die Kosten für nachhaltiges Reisen oft höher sind und die Reisezeit meist länger ist, wird eine erhöhte Reisekostenpauschale gewährt, wenn für die Reise ein „grünes“ Verkehrsmittel genutzt wird.
Insgesamt können bis zu sechs Reisetage bei „Green Travel“ und bis zu zwei Reisetage für nicht umweltfreundliches Reisen vergeben werden.
Hinweis: Die geförderten Reisetage werden pauschal vergeben und sind nicht abhängig von den individuellen Reiseplänen.
Solltest du für deine Reise (ob umweltfreundlich oder nicht) mehr Reisetage erfordern als die oben für deine Entfernungskategorie aufgeführten, könnest du dich mit dem International Office in Verbindung setzen, um eine individuelle Prüfung deiner Reisepläne und –unterlagen zu erhalten.
Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbung für ein Erasmus+ Praktikumsstipendium erfolgt über Mobility Online.
Dort kannst du die erforderlichen Bewerbungsunterlagen hochladen:
- deinen Lebenslauf mit Foto,
- dein Notenblatt,
- ein Motivationsschreiben,
- Immatrikulationsbescheinigung,
- den Praktikumsvertrag (kann nachgereicht werden)
Auswahlkriterien
- Vollständige Bewerbungsunterlagen
- Anerkanntes Praktikum (Förderung auch von freiwilligen Praktika, wenn diese zum Studiengang passen)
- Notenschnitt und sprachliche Eignung (gute Kenntnisse der Arbeitssprache, Grundkenntnisse der Landessprache)
- Motive für das Auslandspraktikum
Stipendienzusage
Nach der Stipendienzusage müssen ein Learning Agreement für Praktikum und ein Grant Agreement eingereicht werden.
Rückkehr
Am Ende deines Erasmus+ Praktikums sind einige organisatorische Punkte zu erledigen. Im Abschnitt „After the Mobility“ des Learning Agreements muss dir dein Praktikumsunternehmen die endgültige Dauer des Praktikums bestätigen.
Nach Rückkehr erfasst du bitte in Mobility Online einen ausführlichen Erfahrungsbericht für nachfolgende Studierende.
Des Weiteren wirst du über das Mobility Tool der Europäischen Kommission dazu aufgefordert, eine kurze Survey zu deinem Aufenthalt auszufüllen. Dazu erhältst du automatisch am Ende des Aufenthaltes von der EU eine Einladung per E-Mail.
Nur wenn diese Schritte erledigt wurden, kann dir die zweite Stipendienrate ausbezahlt werden.
Verpflichtende Sprachtests für Erasmus+ Studierende oder Praktikanten
Die Europäische Kommission hat einen Online-Sprachtest für die Sprachen EN, ES, FR, IT, NL zur Verfügung gestellt. Dieser ist für ALLE Studierenden/Praktikanten sowohl vor Beginn der Mobilität als auch nach Beendigung des Aufenthalts verpflichtend in der Arbeitssprache/Unterrichtssprache zu absolvieren. Er ist jedoch kein Auswahlkriterium für die Förderung im Programm Erasmus+ und gilt nicht für Muttersprachler. Die Durchführung des Sprachtests soll nach Auswahl der in Erasmus+ zu fördernden Teilnehmer als Einstufungstest zur Dokumentation ihres aktuellen Sprachstandes dienen.
Förderung von Sprachkursen
Erasmus+ Studierende oder Praktikanten können von der Heimathochschule mit Lizenzen für einen kostenlosen online Sprachkurs ausgestattet werden. Das International Office vergibt die Lizenzen nach Prüfung der Unterlagen und Sprachkenntnisse.
Zusätzlich können kostenpflichtige Sprachkurse VOR Studien- oder Praktikumsbeginn im Ausland bezuschusst werden. Eine Förderung ist nur möglich, wenn ausreichend finanzielle Mittel zu Verfügung stehen.
Englischkurse werden nicht oder nur in Ausnahmefällen gefördert.
Bei Interesse wende dich bitte an das International Office der THD.
Informationen zur Personalmobilität findest du unter Arbeiten an der THD.
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.
Teilnehmer mit Behinderung
Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen der European Agency for Development in Special Needs Education: www.european-agency.org.
Studierenden mit Kind als Pauschale
Studierende, die ihr Kind/ihre Kinder mit zum Erasmus+ Studienaufenthalt in ein Programmland nehmen und dort während der Erasmus+ Mobilität alleinerziehend sind, können Sondermittel als Pauschale erhalten. Die maximale monatliche Förderhöhe wird vorgegeben durch drei Ländergruppen.
partnerunis
- Liste als PDF mit allen Partnerunis
- Informationen zur Bewerbung erhältst du unter Auslandsstudium
Infos & Vorbereitung
Du willst deinen Horizont erweitern und ein Auslandspratikum oder -Semester absolvieren? Lade unser Infoblatt "Bewerbung Auslandssemester THD" runter, um genau herauszufinden wie das ganze funktioniert.
- Details zu den Vorteilen und Vergünstigungen
- Die ISIC ist 1 Jahr ab Ausstellmonat gültig
- Die Karte kostet 15 Euro.
Wie beantragen Sie die ISIC?
Du musst die ISIC direkt auf www.isic.de beantragen. Lese dir die Informationen durch und klicke am Ende der verlinkten Informationsseite auf "Hier geht's zum Onlineantrag".
Weitere Links
- Austausch und Bildung im Amerikahaus München
- Go out - Erlebe es!
DAAD Korrespondenten berichten von ihren Auslandserfahrungen und geben hilfreiche Tipps zur Planung und Umsetzung
Literatur
In der Bibliothek befindet sich weitere Literatur, die diese Themen vertiefen. Die Bücher über Bewerbungen national und international befinden sich im Zwischengeschoss.
Versicherung
Lass dir deine Fragen zum Versicherungsschutz zunächst vom eigenen Versicherer beantworten:
- Gilt meine deutsche Versicherung im gewünschten Zielland?
- Wird eine Zusatzversicherung zur Deckung aller Leistungen empfohlen?
Erst dann lässt sich entscheiden, ob eine zusätzliche private Unfall- und Haftpflichtversicherung erforderlich ist.
Anerkennung von Studienleistungen
Die Fächeranerkennung sowie die Notenumrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen sind wichtig und mit den unten genannten Formularen gut zu regeln. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an die unten genannten Personen wenden! Prüfungsleistungen aus dem Ausland, die bereits an der Technischen Hochschule Deggendorf erbracht wurden (inkl. Fehlversuchen) können laut Rahmenprüfungsordnung (§17 Abs. 3) nicht anerkannt werden.
Ansprechpartner studienübergreifend:
- Prüfungsausschussvorsitzender: Prof. Dr. Stefan Götze
- Notenumrechnung: Iris Reul
- Notenumrechnungstabelle (gültig ab 01.01.2018)
Notwendige Formulare:
- Internes Learning Agreement / Antrag auf Kursanerkennung vom Ausland - in Primuss
- Digitales Learning Agreement - in Mobility Online (Erasmus+ Studierende)
Ansprechpartner der einzelnen Studiengänge
Management im Gesundheits-, Sozial- und Rettungswesen
- Auslandsbeauftragter: Prof. Dr. Thomas Geiß
- Anerkennung sonstige Kurse: Lehrende des Studiengangs
Physician Assistant
- Auslandsbeauftragter: Prof. Dr. med. habil. Thiha Aung
- Anerkennung aller Kurse: Absprache nur mit dem Auslandsbeauftragten
Physiotherapie dual
- Auslandsbeauftragte: Prof. Dr. Stephanie Hecht
- Anerkennung sonstige Kurse: Lehrende des Studiengangs
Angewandte Informatik
- Auslandsbeauftragter: Prof. Rui Li
- Anerkennung sonstige Kurse: Lehrende des Studiengangs
Artificial Intelligence
- Auslandsbeauftragter: Prof. Rui Li
- Anerkennung sonstige Kurse: Lehrende des Studiengangs
Cyber Security
- Auslandsbeauftragter: Prof. Rui Li
- Anerkennung sonstige Kurse: Lehrende des Studiengangs
Künstliche Intelligenz
- Auslandsbeauftragter: Prof. Rui Li
- Anerkennung sonstige Kurse: Lehrende des Studiengangs
Wirtschaftsinformatik
- Auslandsbeauftragter: Prof. Rui Li
- Anerkennung sonstige Kurse: Lehrende des Studiengangs
Angewandte Volkswirtschaftslehre
- Auslandsbeauftragter: Prof. Dr. Marcus Dittrich
- Anerkennung aller Kurse: Absprache nur mit dem Auslandsbeauftragten
Angewandte Wirtschaftspsychologie
- Auslandsbeauftragter: Prof. Dr. Marcus Dittrich
- Anerkennung sonstige Kurse: Lehrende des Studiengangs
Betriebswirtschaft
- Auslandsbeauftragter: Prof. Dr. Thomas Meier
- Anerkennung aller Kurse: Absprache nur mit dem Auslandsbeauftragten
International Management
- Auslandsbeauftragte: Prof. Dr. Martina Heigl-Murauer
- Anerkennung aller Kurse: Absprache nur mit der Auslandsbeauftragten
Strategisches und Internationales Management
- Auslandsbeauftragter: Prof. Dr. rer. pol. Johann Nagengast
- Anerkennung aller Kurse des dritten Semesters: Absprache nur mit dem Auslandsbeauftragten
Tourismusmanagement
- Auslandsbeauftragte: Prof. Suzanne Lachmann
- AWP und Sprachen: Julia Vollbrecht
- FWP-Kurse: Prof. Suzanne Lachmann
- Anerkennung sonstige Kurse: Lehrende des Studiengangs
Bauingenieurwesen
- Auslandsbeauftragter: Prof. Parviz Sadegh-Azar
- Anerkennung sonstige Kurse: Lehrende des Studiengangs
Baumanagement
- Auslandsbeauftragter: Prof. Dr.-Ing. Parviz Sadegh-Azar
- Anerkennung sonstige Kurse: Lehrende des Studiengangs
Bau- und Umweltingenieurwesen
- Auslandsbeauftragte: Prof. Dr.-Ing. Andrea Deininger
- Anerkennung sonstige Kurse: Lehrende des Studiengangs
Digital Health
- Auslandsbeauftragter: Prof. Dr. Georgi Chaltikyan
- Anerkennung aller Kurse: Absprache nur mit dem Auslandsbeauftragten
Health Informatics
- Auslandsbeauftragter: Prof. Dr. Thomas Spittler
- Anerkennung aller Kurse: Absprache nur mit dem Auslandsbeauftragten
Healthy and Sustainable Buildings
- Auslandsbeauftragter: Prof. Dr. Michael Laar
- Anerkennung sonstige Kurse: Lehrende des Studiengangs
Industrial Engineering
- Auslandsbeauftragter: Ibrahim Bader
- Anerkennung aller Kurse: Absprache nur mit dem Auslandsbeauftragten
International Tourism Management / Health and Medical Tourism
- Auslandsbeauftragter: Prof. Dr. Erik Lindner
- Anerkennung aller Kurse: Absprache nur mit dem Auslandsbeauftragten
Applied Research in Engineering Sciences
- Auslandsbeauftragte: Prof. Dr. Robert Bösnecker und Tanja LeDutke, Dipl.-Ing.
- Anerkennung sonstige Kurse: Lehrende des Studiengangs
Elektromobilität, autonomes Fahren und mobile Robotik
- Auslandsbeauftragter: Prof. Nikolaus Müller
- Anerkennung sonstige Kurse: Lehrende des Studiengangs
Elektro- und Informationstechnik
- Auslandsbeauftragter: Prof. Dr. Nikolaus Müller (nur Speed Up)
- Anerkennung sonstige Kurse: Lehrende des Studiengangs
Medientechnik (Bachelor)
- Auslandsbeauftragter: Prof. Sabine Wiesend
- Anerkennung aller Kurse: Absprache nur mit dem Auslandsbeauftragten
Medientechnik (Master)
- Auslandsbeauftragte: Prof. Sabine Wiesend
- Anerkennung sonstige Kurse: Lehrende des Studiengangs
Maschinenbau
- Auslandsbeauftragter: Prof. Dr.-Ing. Giuseppe Bonfigli
- Anerkennung sonstige Kurse: Lehrende des Studiengangs
Mechatronik
- Auslandsbeauftragter: tba
- Anerkennung sonstige Kurse: Lehrende des Studiengangs
Master Mechatronische und Cyberphysische Systeme
- Auslandsbeauftragter: Prof. Dr. Stefan Scherbarth
- Anerkennung aller Kurse: Absprache nur mit dem Auslandsbeauftragten
Technisches Design
- Alle künstlerische-gestalterische Fächer: Prof. Kostas Medugorac
- Alle technischen Fächer: jeweiligen Modulverantwortlichen
Angewandte Sportwissenschaften
- Auslandsbeauftragter: Prof. Dr. Jens Martin
- Anerkennung aller Kurse: Absprache nur mit dem Auslandsbeauftragten
Angewandte Sportwissenschaften mit Schwerpunkt Interprofessionelle Betreuung im Sport:
- Auslandsbeauftragte: Linda Zeindl
- Bitte das interne Learning Agreement zusammen mit den Kursbeschreibungen an das International Office senden. Die Unterlagen werden geprüft und im Anschluss an die Auslandsauftragte weitergeleitet.
Artificial Intelligence for Smart Sensors and Actuators
- Auslandsbeauftragter: Prof. Dr. Tobias Schaffer
- Anerkennung aller Kurse: Absprache nur mit dem Auslandsbeauftragten
Interdisziplinäre Ingenieurwissenschaften
- Auslandsbeauftragter: Prof. Dr. Christian Wilisch
- Anerkennung aller Kurse: Absprache nur mit dem Auslandsbeauftragten
Mechatronik und Projektmanagement für Digitale Produktion
- Auslandsbeauftragter: Prof. Dipl.-Phys. Jürgen Wittmann
- Anerkennung sonstige Kurse: Lehrende des Studiengangs
Technologiemanagement
- Auslandsbeauftragter: Prof. Dr. Peter Schmieder
- Anerkennung sonstige Kurse: Lehrende des Studiengangs
Wirtschaftsingenieurwesen
- Auslandsbeauftragter: Prof. Dr. Thomas Stirner
- Anerkennung sonstige Kurse: Lehrende des Studiengangs
Vorgehensweise
Externes Learning Agreement bzw. Erasmus+ Learning Agreement und internes Learning Agreement ausfüllen und von den jeweiligen Fachdozenten und vom Auslandsbeauftragten unterschreiben lassen. Ausführliche Kursbeschreibungen mitnehmen und frühzeitig einen Termin vereinbaren.
Bei Studierenden der Betriebswirtschaft, International Management sowie Angewandte Volkswirtschaftslehre ist lediglich eine Absprache mit dem Auslandsbeauftragten notwendig.
Diese Learning Agreements im International Office (B 210) einreichen. Das Externe Learning Agreement wird häufig sehr früh benötigt (je nach Frist der Partneruni), das interne Learning Agreement muss lediglich VOR Abreise im International Office eingereicht werden (keine feste Frist).
Kursänderungen im externen Learning Agreement bzw. Erasmus+ Learning Agreement „Änderungen/Changes“ wie auch internen Learning Agreement erfassen.
Information über die Kursänderungen vorab mit dem zuständigen Professor/Auslandsbeauftragten per E-Mail abklären und das International Office in Kopie setzen.
Den Bereich „Änderungen/Changes“ im Learning Agreement (extern und intern) ausfüllen und das Learning Agreement inkl. Kursbeschreibungen an das International Office schicken (E-Mail). Das International Office leitet das Learning Agreement weiter.
Kursänderungen sollten innerhalb von vier Wochen den Auslandsbeauftragten und International Office mitgeteilt werden und alle Änderungen im Learning Agreement (extern und intern) erfasst werden.
Das Studienzentrum nimmt die Notenumrechnung vor, sobald das Zeugnis von der Partnerhochschule vorliegt. Sofern dies in den Prüfungskommissionen nicht anders geregelt wird, wird zur Notenumrechnung die vom Prüfungsausschuss empfohlene Tabelle (s.o.) verwendet. Zwischennoten werden linear interpoliert.
Die anerkannten Leistungen werden, sofern es sich um Modulnoten handelt, im Notenblatt erfasst; für Teilmodul-Leistungen wird vom Studienzentrum ein Leistungsschein ausgegeben.
Erfahrungsberichte
Die THD-Studierenden, die einen Auslandsaufenthalt während ihres Studiums absolvierten, haben ihre Erfahrungen in einen Bericht zusammengefasst um anderen einen Einblick in ihren Auslandsaufenthalt zu geben. Nutze die Erfahrungsberichte anderer Studierender um dir ein Bild zu machen, wie ein Auslandsaufenthalt ablaufen kann.